Open Access Metrics: An Autocatalytic Circle of Benefits

In “Show me the data” Rossner, et al (2007, The Journal of Cell Biology, Vol. 179, No. 6, 1091-1092) wrote:

Just as scientists would not accept the findings in a scientific paper without seeing the primary data, so should they not rely on Thomson Scientific’s impact factor, which is based on hidden data. As more publication and citation data become available to the public through services like PubMed, PubMed Central, and Google Scholar®, we hope that people will begin to develop their own metrics for assessing scientific quality rather than rely on an ill-defined and manifestly unscientific number.”

Rossner et al are quite right, and the optimal, inevitable solution is at hand:

(1) All research institutions and research funders will mandate that all research journal articles published by their staff must be self-archived in their Open Access (OA) Institutional Repository.

(2) This will allow scientometric search engines such as Citebase (and others) to harvest their metadata, including their reference lists, and to calculate open, transparent research impact metrics.

The prospect of having Open Research Metrics for analysis and research assessment — along with the prospect of maximizing research usage and impact through OA — will motivate adopting the mandates, closing the autocatalytic circle of benefits from OA.

Brody, T., Carr, L., Gingras, Y., Hajjem, C., Harnad, S. and Swan, A. (2007) Incentivizing the Open Access Research Web: Publication-Archiving, Data-Archiving and Scientometrics. CTWatch Quarterly 3(3).

Harnad, S. (2007) Open Access Scientometrics and the UK Research Assessment Exercise. Proceedings of 11th Annual Meeting of the International Society for Scientometrics and Informetrics 11(1) : 27-33, Madrid, Spain. Torres-Salinas, D. and Moed, H. F., Eds.

Shadbolt, N., Brody, T., Carr, L. and Harnad, S. (2006) The Open Research Web: A Preview of the Optimal and the Inevitable, in Jacobs, N., Eds. Open Access: Key Strategic, Technical and Economic Aspects. Chandos.

Stevan Harnad
American Scientist Open Access Forum

..und wie können Autoren ihre Publikationen Open Access stellen?

..und wie können Autoren ihre Publikationen Open Access stellen?
also eine digitale Kopie, sei es z.B. ein .pdf file oder eingescannt, auf einen Webserver stellen, um es für jeden weltweit offen lesbar zu machen?

Deklinieren wir einige Fälle durch:

Autoren, die in einer Hochschule und Universität arbeiten, deren Bibliothek bereits einen DINI-zertifizierten (von Gutachtern streng geprüfte) Open-Access Dokumentenserver (auch OAI– (Open Access Initiative) Data Provider genannt) betreiben, haben es gut.
Alle professionellen Dienste, wie Sicherung der Verfügbarkeit, Lesbarkeit von allen Browsertypen, Archivierung, Langfristsicherungwkopie für die Nationale Bibliothek Deutschland, sowie Hilfen und Beratung werden angeboten. [Liste der zertifizierten Server].

Autoren an anderen Hochschulen, an denen aber ein (noch nicht zertifizierter) OAI-Data Provider betrieben wird, können diesen kontaktieren.

Die Wahl eines dieser OA-Server ist in jedem Falle vorzuziehen, weil diese die bibliographischen Informationen der bei ihnen gespeicherten Dokumente nach einem international vereinbarten Standard austauschen mit dem weltweiten Netz der OAI-Service Provider [Liste] von wiss. Dokumenten.

Autoren, die nicht an einer Hochschule oder Institution mit einem OAI-Data-Provider arbeiten, können trotzdem ihre Dokumente Open-Access auf einen WWW-Server bringen:
– sie nutzen eine der OA-Zeitschriften [Listen: DOAJ, EZB], Beispiel NJP
– sie nutzen ihren eigenen Webserver oder den ihrer Arbeitsgruppe, Fachbereich, pp. [Beispiel]
– sie senden das file an einen der zentralen, oft fachgegliederten Archive [z.B.
ArXiv (Schwerpunkte Mathematik, Physik, Biologie, Informatik),
HAL, etc.], damit ist zugleich die Langzeitarchivierung gesichert (alle Fächer).
— Social Science Open Access Repository (SSOAR) (Sozialwissenschaften),
PsyDok (Psychologie),
pedocs (Pädagogik),
repec (Ökonomie).
Links:
Informationen zu Open Access
Zugang zum Wissen
– Open-Access.net
Wissenswertes für Autoren bzw. der Flyer‘Praktische Tips für Autor(inn)en’.

[Hinweise auf Ergänzungen nehme ich gerne auf. Letzte Ergänzung: 14.12.2007; Dank für Hinweise an Herrn Lambert Heller, Katja Mruck.]

Neues Urheberrecht: Wahrung von Rechten der Autoren an eigenen Publikationen

Autoren können Ihre Rechte wahren, Ihre alten (1966-1994, in Papier-Zeitschriften gedruckten) Publikationen auch selbst online zu stellen oder durch z.B. ihre lokale Bibliothek professionell irgendwann online stellen zu lassen, wenn sie vor dem 31.12.2007 (also sehr bald) Ihrer Bibliothek das Recht einräumen, (z.B. nichteklusiv, d.h. ohne es anderen, etwa dem Verlag zu verbieten) dies zu tun. Anderenfalls verfällt das Recht für immer an den Verlag.
Es empfiehlt sich, parallel die Verlage über diese Rechtevergabe in Kenntnis zu setzen. Dies kann jedoch auch noch im ersten Quartal von 2008 geschehen.
Selbstverständlich sollte sein, dass in den online-Fassungen auf einem akademischen Servern dann eine korrekte Zitierung und link gesetzt wird zur Verlagspublikation.

Fertig vorformulierte Musterbriefe und Hilfestellungen haben nun herausgegeben:
das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V.
Die Informationsplattform Open-Access.net hat FAQ für juristische Einzelfragen zusammengestellt.

Offene Fragen sind:
– wie werden Autoren erreicht, die jetzt pensioniert sind (keine Seltenheit bei Arbeiten aus 1966 ff.),- also keine Mitglieder ihrer einstigen Hochschule mehr sind, oder solche, die im Ausland arbeiten, die inzwischen in anderen Berufen arbeiten, verzogen sind?
– Verlagsadressen (Hinweise werden hier gerne aufgenommen) sind dem normalen Autor nicht bekannt,- und auch nicht leicht herausfindbar: Verlage wurden verkauft (z.B. Springer), gaben das Geschäft auf, Zeitschriften wurden eingestellt, umbenannt, fusioniert, etc.
– deutsches Recht bindet weder die ausländischen Autoren, noch die ausländischen Verlage.
– kann eine Gesetzesnovellierung fair genannt werden, wenn das Wegnehmen eines Rechts (des Autors auf neuartige Nutzung) diesem weder durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, noch durch seine Hochschule (Pensionäre), noch durch seinen Fachverband oder Fachgesellschaft ihm (verständlich) mitgeteilt und vermittelt wird. Verbotsirrtum durch Unkenntnis wird daher die Regel sein.
Oder eben Musterklagen, Anträge auf einstweilige Verfügungen zur Fristverlängerung, etc.
Die weitere Entwicklung bleibt also spannend.

Hier sind die links:
– Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V.:
Musterbrief zur Übertragung der einfachen Nutzungsrechte an eine Bibliothek
Musterbrief zum Widerspruch an einen Verlag
Ergänzende Informationen zum Rundbrief zu unbekannten Nutzungsarten
Nähere Erläuterungen
Rundbrief

-Open-Access.net:
FAQ Fragen zur Rechteübertragung in Bezug auf §137l des Open-access.net. [Autor: Andreas Hübener, Helmholtz-OA-Implementierungsgruppe].

– BMJ:
— Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (26.10.2007)

-Blogs:
— Blog vom 29.11.2007, auch zu Mitautoren, Autoren oder/und Verlage im Ausland pp. (Eric Steinhauer): [§137 lUrhG und ausländische Publikationen].
— Blog zu Open Access und der aktuellen Urheberrechts-Rechteverwertung durch die Autoren; (Klaus Graf); und ein update mit wichtigen Links und guten Hinweisen.
[Klaus Graf: Urheberrechtsnovelle – Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007, .]

. und die Lage in anderen Ländern:
Kanadische Urheberrechtsreform liegt nach Protesten vorerst auf Eis.
Heise online News vm 11.12.2007 von Volker Briegleb.

– Aktuelle Nachrichten:
Open Access: Bis zum Jahresende Rechte sichern; Heise Online News 21.12.2007, 0919; Richard Sietmann.
— und eine begründete Kritik an der Darstellung des Börsenvereins, der die Interessen der großen kommerziellen STM-Verlage vertritt:
Handreichung des Börsenvereins zur Rechteübertragung und Neuen urheberrechtlichen Nutzungsarten
;BCK in: Archivalia, 21.12.2007, 07.43.
— Die Deutsche Physikalische Gesellschaft DPG mit ihren 45.000 Mitgliedern informiert ihre 60+a alten Mitglieder über die Möglichkeit der Rechtevergabe bis 31.12.2007 auf Initiative ihres Arbeitskreises Information.

[Für Hinweise zur Ergänzung bin ich dankbar. Letzte Ergänzung: 22.12.2007; Dank an Klaus Graf;

Hinweis: Rechtliche Äußerungen meinerseits (ich bin kein Jurist) hier sind nicht unbeding juristisch tragfähig. Bei entsprechenden Zweifeln rekurriere man auf die genannten Links des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie die Blogs von K.Graf und E. Steinhauer. ]